Personalmanagement
Strategisches Personalmanagement im Gesundheitswesen – rechtssicher und zukunftsorientiert:
Die Anforderungen an die Personaleinsatzplanung in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sind komplex und unterliegen einer Vielzahl verbindlicher Regelungen. Neben arbeits- und tarifrechtlichen Vorgaben sind insbesondere die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie weitere gesetzliche Bestimmungen wie die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) entscheidend für eine rechtskonforme und wirtschaftlich sinnvolle Personalstruktur.
Moderne Personalplanung berücksichtigt den gesamten Qualifikationsmix – von unterstützenden Kräften bis hin zu akademisch ausgebildeten Pflegefachpersonen. Auch die unterschiedlichen Berufsrollen im Krankenhaus, wie Pflegeexpert:innen, Praxisanleiter:innen, Physican Assistent, Case Manager:innen oder spezialisierte Funktionsdienste, müssen strategisch eingebunden werden. Eine durchdachte Rollenverteilung und Kompetenznutzung trägt wesentlich zur Versorgungsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit bei.
Wir bieten im Personalmanagement:
- Fundierte Informationen zu allen relevanten gesetzlichen Vorgaben
- Praxisnahe Unterstützung bei der Umsetzung von G-BA-Beschlüssen und weiteren Regelungen
- Strategische Beratung zur Personalplanung und -entwicklung auch unter Berücksichtigung des Qualifikationsmixes
- Begleitung bei Veränderungsprozessen im Rahmen der Krankenhausreform
Sichern Sie sich rechtliche Klarheit, wirtschaftliche Stabilität und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden – mit einem Personalmanagement, das den Herausforderungen von heute und morgen gewachsen ist.
Es berät Sie hierzu:
Maria Gruber
Leiterin BIK und Geschäftsbereichsleiterin
Personal, Organisation und Bildung (PER)
+49 89 290830-12
m.gruber@bik-beratung.de