COMPLIANCE-Handreichung für das Bayerische Institut für Krankenhaus-Beratung GmbH (BIK)

Diese Handreichung beschreibt Leitplanken für die Beratungsangebote des BIK unter besonderer Berücksichtigung der satzungsgemäßen Aufgaben der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG) als alleiniger Gesellschafter.

Wichtige Elemente der BKG-Satzung mit Relevanz für
BIK-Beratungen:

Nach § 2 der Satzung sorgt die BKG

  •  „…insbesondere für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser im Sinne eines trägerpluralen, zukunftsorientierten Krankenhauswesens und übernimmt eine gesundheitspolitische Mitverantwortung im Freistaat Bayern.
  • Sie bündelt die Interessen der Krankenhausträger auf Landesebene.“
  • Die BKG nimmt „die allgemeinen und wirtschaftlichen Interessen der Krankenhäuser im Freistaat Bayern“ wahr.
  • „Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Bayerischen Krankenhausgesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
     

Nach § 3 der Satzung

  • …bearbeitet die BKG „grundsätzliche Fragen des Gesundheitssystems…, soweit sie die Belange der Mitglieder berühren oder einen Bezug zum Krankenhausbereich haben.“
  • …hat die BKGgemeinsame Interessen der Mitglieder vertreten.“
  • …hat die BKGöffentlichen Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen zu beraten.“
  • ...hat die BKG „Ihre Mitglieder zu Fragen des Krankenhaus- und Gesundheitswesens zu beraten.“
  • …hat die BKG „den Erfahrungsaustausch der Mitglieder zu pflegen und sie auf Wunsch zu vertreten.“
  • …hat die BKG „die Wirtschaftlichkeit und die Qualität in den Krankenhäusern zu sichern und zu fördern.

Die BKG „kann sich zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben an Unternehmen oder Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen beteiligen oder diese gründen.“

 

Selbstverständnis des BIK

Diese Handreichung beschreibt für das BIK und seine Berater auf einen Blick die zentralen Grundsätze sowie den richtigen Umgang mit möglichen Interessenkonflikten. Sie vermittelt ein gemeinsames Wertesystem für das Verhalten bei der Beratung von Kunden des BIK, namentlich Krankenhäusern bzw. Krankenhausträgern.

Ein wesentlicher Compliance-Grundsatz für das BIK lautet, nicht entgegen den satzungsmäßigen Aufgaben der BKG zu handeln. Für die beiden Schwerpunkte im BIK (Seminare = Erfahrungsaustausch) und Beratungsprojekte (= Mitgliederberatung) lassen sich bereits aus der BKG-Satzung Aufträge ableiten, die über die Gründung der BIK GmbH als 100 %-Tochtergesellschaft der BKG - nutzerfinanziert - erfüllt werden.

Die Interessenvertretung einzelner Mitglieder der BKG ist möglich, hat jedoch nicht nur für die BKG, sondern auch für das BIK insoweit Grenzen, wie Trägerpluralität oder eine gemeinsame Interessenvertretung gefährdet wäre. Daher übernimmt das BIK weder Beratungsprojekte zur Abwerbung von Patienten noch zur Abwerbung von Personal aus Krankenhäusern.

Beratungsprojekte zur strategischen Zukunftsausrichtung eines Krankenhausträgers (z.B. im Rahmen von Anpassungen an gesetzliche Änderungen oder bei wirtschaftlichen Herausforderungen), zur operativen Prozessoptimierung oder zur Erlösoptimierung und Interessenvertretung bei Budgetverhandlungen sowie eine förmliche Durchführung von Personalbesetzungen mit öffentlicher Ausschreibung (z.B. Geschäftsführungen) ist im BIK in Anlehnung an die BKG-Satzung unter den vorgenannten Leitplanken möglich.

Das BIK darf nicht tätig werden, wenn die Beratungsleistung auch bereits über die BKG im Rahmen der Mitgliedsbeiträge möglich wäre. Bei der Kalkulation der Seminargebühren und Beratungstagessätzen hat die BIK sowohl die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu beachten (keine Subvention durch die BKG) als auch Angebotspreise für die Kliniken, die sich im marktüblichen Rahmen oder darunter befinden. Das BIK ist grundsätzlich für bayerische Krankenhäuser und Krankenhausträger tätig, wobei bundesweit geöffnete Seminarangebote nicht ausgeschlossen sind.

Das BIK und die Personen, die für es tätig sind, sind an Recht und Gesetz gebunden und unterliegen einer entsprechenden Treue- und Wohlverhaltenspflicht.
Die Geschäftsführung des BIK nimmt dabei aktiv ihre Fürsorgepflicht und persönliche Vorbildfunktion wahr und lebt integres Verhalten vor.

 

Die Werte des BIK und seiner Berater:

  1. Wir trennen Beratung und Privates.
  2. Individuelles Wissen, das wir durch das BIK erwerben, wird nicht an Dritte weitergegeben oder privat genutzt; unabhängig davon können Erfahrungen aus der BIK-Tätigkeit das allgemeine Praxis-Know-How in der BKG ohne Bezug auf ein konkretes Krankenhaus erweitern.
  3. Wir gehen mit Angelegenheiten, von denen wir bei einer Beratung erfahren haben, verantwortungsvoll um und schließen Verschwiegenheitsvereinbarungen ab.
  4. Compliance verläuft im BIK auf geradem Weg: von der Beauftragung bis zum Abschluss der Beratung und darüber hinaus.
  5. Wir sind verbindliche Vorbilder für Integrität.
     
  1. Wir trennen Beratung und Privates

    Die Öffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf Krankenhäuser, hat gesteigerte Erwartungen an die rechtsstaatliche Geschäftsführung des BIK als Tochtergesellschaft der BKG und somit an die Arbeit und das Verhalten seiner Berater. Das BIK und seine Berater bekennen sich in ihrem gesamten Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und halten sich damit insbesondere an Recht und Gesetz.

    Zur Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten mit anderen Interessen darf, wer selbst Beteiligter ist oder wer in einem gewissen Näheverhältnis zu einem Beteiligten (Bsp. Ehegatte/Partner in entscheidender Funktion beim Krankenhaus; frühere Tätigkeit beim Krankenhaus) steht, eine Beratung jeweils nur dann durchführen, wenn er bei jeder Beratung das Näheverhältnis gegenüber dem BIK vollständig zuvor offengelegt und das BIK der Beratung unter diesen Umständen zugestimmt hat. Als BIK und Berater machen wir uns daher auch zu unserem Selbstschutz mögliche Interessenskonflikte fortlaufend bewusst. Wir schließen bereits den Anschein möglicher Interessenkonflikte von vornherein aus.

  2. Individuelles Wissen, das wir durch das BIK erwerben, wird nicht an Dritte weitergegeben oder privat genutzt; unabhängig davon können Erfahrungen aus der BIK-Tätigkeit das allgemeine Praxis-Know-How in der BKG ohne Bezug auf ein konkretes Krankenhaus erweitern.

    Das BIK und seine Berater gehen stets besonders sensibel und sorgfältig mit den im Zusammenhang mit der Beratung erlangten Informationen um. Insbesondere dürfen beratungsbezogene Inhalte nur im jeweiligen Projektteam ausgetauscht werden und nicht darüber hinaus. Über konkrete Unternehmensdaten und personenbezogene Erkenntnisse oder Einschätzungen darf nicht außerhalb der BIK-Tätigkeit – auch nicht in der BKG – gesprochen werden. Unabhängig davon können BKG-Mitarbeitende, die in BIK-Projekten tätig sind, von dem damit verbunden Praxistransfer allgemein profitieren und dieses Know-How ohne Bezug auf ein konkretes Krankenhaus in die BKG-Tätigkeit einfließen lassen.

  3. Wir gehen mit Angelegenheiten, von denen wir bei einer Beratung erfahren haben, verantwortungsvoll um und schließen Verschwiegenheitsvereinbarungen ab

    Als BIK und als dessen Berater erhalten wir häufig schutzwürdige Informationen, die der Verschwiegenheit und dem Sozialgeheimnis unterliegen können (z.B. vertrauliche Geschäftsinformationen, personenbezogene oder Gesundheits-Daten). Wir gehen jederzeit verantwortungsvoll mit den uns anvertrauten Informationen um und treffen Vorkehrungen um den Verlust, Missbrauch, Diebstahl oder die unautorisierte Offenlegung von Informationen zu vermeiden.

    Auch bei möglicher Nutzung von Analysetools, künstlicher Intelligenz oder sozialen Netzwerken achten wir auf einen besonders verantwortungsvollen Umgang mit diesen Informationen und personenbezogenen Daten. Wir sind zudem dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Das BIK hat keine aktive Medienarbeit und verweist bei Anfragen an die Geschäftsführung der die von ihr benannte Pressestelle; wir nehmen als Berater des BIK gegenüber Medien nicht Stellung.

    Wir schließen bei jedem BIK-Beratungsprojekt eine Verschwiegenheitserklärung ab.

  4. Compliance verläuft im BIK auf geradem Weg: von der Beauftragung bis zum Abschluss der Beratung und darüber hinaus

    Als Mitarbeiter und Berater des BIK erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, die für unsere jeweilige Tätigkeit gelten. Bei Unsicherheiten informieren wir uns eigenverantwortlich über die einschlägigen Rechtsvorschriften. Die mit der Beratung verbundene Vertraulichkeit besteht auch nach Abschluss unserer Beratung fort.

    Die Krankenhäuser oder ihre Träger sind die direkten Auftraggeber des BIK. Zusammen mit seinem jeweiligen Auftraggeber klärt das BIK vor der Beauftragung den Auftrag, insbesondere seinen Inhalt und die Abgrenzung von Interessenslagen, ab. Das BIK hat dabei ein besonderes Augenmerk auf Konkurrenzsituationen zwischen Krankenhausträgern oder einzelnen Krankenhäusern, bei denen der BKG e.V. als Landeskrankenhausgesellschaft und Muttergesellschaft des BIK in einen Interessenskonflikt kommen könnte. Kann der Anschein eines solchen Interessenkonflikts nicht vermieden werden, muss das BIK den Auftragsrahmen entsprechend eingrenzen oder den Auftrag ablehnen.

  5. Wir sind verbindliche Vorbilder für Integrität

    Mitarbeiter und Berater des BIK nehmen ihre aufgabenbezogene Verantwortung aktiv wahr und vermitteln ihr Tun nachvollziehbar. Sie sind kompetent, präsent und ansprechbar. Dies gilt insbesondere bei möglichen Interessenkonflikten und entsprechendem Abhilfebedarf. Die Geschäftsführung des BIK nimmt ihre Führungsverantwortung wahr und ermöglicht den Mitarbeitern und Beratern eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung.