Personalwesen

Verbindliche Regelungen zur Personaleinsatzplanung ergeben sich nicht nur aus dem Arbeits- und Tarifrecht. Eine Reihe von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) enthalten Vorgaben zur Qualifikation von Gesundheitsfachpersonal, vielfach auch zur Dienstform (Voll-/ Bereitschafts-/ Rufdienst, Anwesenheit innerhalb eines zeitlichen Korridors bspw. 30 Minuten u.ä.) und zum Ausmaß der Vorhaltung (fallbezogen, schichtbezogen, je belegtes Bett usw.).

Vielfach dürfen Leistungen gar nicht erbracht werden oder nur dann abgerechnet werden, wenn definierte strukturelle und prozessuale Vorsetzungen erfüllt sind bzw. drohen Sanktionen, wenn der entsprechende Nachweis nicht erbracht werden kann, bspw. für Pflegefachpersonal in der stationären Versorgung nach der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV).

Dies sind nur einige Beispiele die aufzeigen welche Vielfalt an Parametern zu berücksichtigen sind, um rechtssicher und ohne Nachteil für das Krankenhaus die personelle Vorhaltung zu organisieren ist.

Die rückläufige Zahl von Absolvent: innen in Gesundheitsberufen und der generelle Fachkräftemangel verschärfen die Situation zusätzlich.

Eine Entspannung im personellen Sektor, wie sie von manchen Experten durch die Krankenhausreform erwartet wird, dürfte, wenn überhaupt, erst in den kommenden Jahren eintreten. Zunächst wird die Diskussion beherrscht von Unsicherheit und Sorge der Beschäftigten.

Das BIK bietet fundierte Informationen zu allen rechtsverbindlichen Vorgaben, unterstützt Sie in der Umsetzung bspw. von G-BA Beschlüssen und berät zu strategischen Entscheidungen in diesem Zusammenhang.

Es berät Sie hierzu:

Maria Schwaiberger

Geschäftsbereichsleiterin BIK und
Personal, Organisation und Bildung (PER)
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