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BIK-Seminar 9083/1 - Datenschutz - § 42a Bundesdatenschutzgesetz: Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

Inhalt:

Verschiedene Datenschutzskandale und die unbefugte Weitergabe sensibler Daten haben den Gesetzgeber veranlasst, eine Meldepflicht bei Datenpannen einzuführen.

Mit dem seit September 2009 geltenden § 42a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Unternehmen (und damit auch Krankenhäuser) verpflichtet, der Aufsichtsbehörde und den Betroffenen mitzuteilen, wenn personenbezogene Daten

•    unrechtmäßig übermittelt oder

•    auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind.

Vielen Krankenhäusern ist die Vorschrift noch nicht bekannt oder sie fühlen sich nicht angesprochen.

Ziel des Seminars ist es, zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift anzuwenden ist, welche Pflichten damit verbunden sind und wie im Ernstfall mit einer Datenpanne umzugehen ist. Neben den theoretischen Grundlagen wird insbesondere anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt, welche Umstände eine Benachrichtigungs-pflicht auslösen.

Inhalte des Seminars:

•    § 42a BDSG - Rechtsgrundlagen

•    Ziele und Hintergründe der Informationsverpflichtung

•    Welche Daten sind betroffen?

•    Unter welchen Voraussetzungen muss eine Mitteilung erfolgen?

•    Anwendbarkeit der Vorschrift auf Krankenhäuser

•    Welche Aufsichtsbehörden sind zuständig?

•    Was ist zu tun, wenn ein Auftragsdatenverarbeiter gegen § 42a BDSG verstößt?

•    Was muss wem in welcher Form mitgeteilt werden?

•    Wie schnell ist zu informieren?

•    Was tun bei Unklarheiten?

•    Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß?

•    Beispiele aus der Praxis

Referenten
Herr Dr. jur. Eugen Ehmann Vizepräsident der Regierung von Mittelfranken, juristischer Berater des Arbeitskreises „Datenschutz“ der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e.V.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte der Krankenhäuser sowie andere Interessierte aus Verwaltung, ärztlichem und pflegerischen Dienst, die sich über den Umgang mit personenbezogenen Daten informieren wollen. Grundkenntnisse im Datenschutz sind sinnvoll.
Unterlagen anfordern:
Preis: 19,90 €





















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