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BIK-Seminar 9080/1 - Sponsoring im Krankenhaus - Aktuelle Rechtslage und Praxishinweise
Die Zusammenarbeit von Krankenhäusern mit der Pharma- sowie der Medizinprodukteindustrie gehört zur täglichen Routine im Krankenhaus. Das sogenannte Sponsoring stellt hierbei die in der Praxis am häufigsten anzutreffende Kooperationsform dar. Bei dieser Art der Kooperation müssen jedoch alle Beteiligten die bestehenden gesetzlichen Vorgaben beachten, um eine jederzeit rechtlich einwandfreie Zusammenarbeit auf diesem Gebiet sicherzustellen. Das Seminar hat zum Ziel, die für die diversen Sponsoringaktivitäten aktuell geltende Rechtslage detailliert darzustellen und den Teilnehmern anschließend entsprechende Hinweise aus der Alltagspraxis der Krankenhausleitung zu geben.
Das Seminar wird sich unter Bezugnahme auf die arbeitsrechtlichen bzw. beamtenrechtlichen Regelungen vor allem mit dem für die Thematik relevanten strafrechtlichen Tatbestand des § 331 StGB auseinandersetzen und den sich hieraus ergebenden rechtlichen Fragestellungen nachgehen. Insbesondere werden hierbei der betroffene Mitarbeiterkreis, der strafrechtliche Begriff des „Vorteils“ sowie die Probleme im Rahmen der Nebentätigkeit und die Voraussetzungen einer rechtfertigenden Genehmigungserteilung durch die Krankenhausleitung besprochen werden.
Im Anschluss an diese grundlegende Darstellung der Problematik werden den Teilnehmern erprobte Praxishinweise zur Lösung von Einzelfragen an die Hand gegeben. Dabei wird auch der Möglichkeit zur Diskussion mit den Referenten ausreichend Raum gelassen.
Herr Dr. jur. Philipp Schloßer, Abteilungsleiter, Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München; Frau Ass. jur. Antje Reimann, Allgemeine Verwaltung und Recht, Klinikum Bayreuth GmbH
Geschäftsführer, Verwaltungsleiter, Ärztliche Leitung, Justiziare, Personalleiter, Öffentlichkeitsarbeit und sonstige Interessierte
Preis: 39,90 €
